Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anschrift

Food Walk Vienna
1010 Wien
Kohlmarkt 9/6

E-Mail: maria@foodwalkvienna.at

Tel: +43-676-5913036

Angebot

Food Walk Vienna (im Folgenden Veranstalter genannt) bietet kulinarische Stadtführungen zum Preis von 125 Euro an (Kinder unter 16 Jahren zahlen 105 Euro).

Private Touren werden je nach Zeit und kulinarischem Aufwand berechnet.

Buchung und Bezahlung

Die Online Buchung eines ausgewählten Food Walks wird durch eine E-Mail an den Auftraggeber (im Folgendem Kunde genannt) bestätigt und ist damit verbindlich. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Zahlung des Food Walks erfolgt im Voraus online per Kreditkarte oder Banküberweisung (PayPal). Die maximale Teilnehmerzahl einer Tour beträgt 8 Personen.

Für eine private oder Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird spätestens sieben Banktage vor dem vereinbarten Termin fällig (vollständiger Zahlungseingang). Für Touren, die kurzfristig – weniger als sieben Banktage nach der Reservierung stattfinden, wird bei der Buchung ein Zahlungstermin vereinbart.

Stornierungen und Gebühren für nicht eingelangte Zahlungen

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann der Veranstalter eine Stornogebühr verlangen:

  • vom 30. bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 5 % des Gesamtpreises als Transaktionsgebühr,
  • vom 13. bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises,
  • ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises. Stornos müssen per Email an maria@foodwalkvienna.at erfolgen und vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

Es müssen mindesten vier Personen für einen Termin angemeldet sein.  Wenn weniger als vier Tickets für einen Termin verkauft sind und der Food Walk deshalb nicht stattfindet, bekommt der Kunde den gesamten bezahlten Betrag zurück. Der Kunde wird  mindestens sieben Tage vor dem gebuchten Termin vom Veranstalter schriftlich per Email darüber informiert.

Wenn eine oder mehrere Buchungen nicht bezahlt werden behält sich der Veranstalter das Recht vor, die geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Kunden- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Anfrage des Kunden oder der seines Finanzinstituts – in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z.B. Rücklastschrift) – offen gelegt.

Vertragsleistungen und eventuelle Leistungsänderungen

Die Beschreibung des Food Walks gibt den Leistungsumfang vor.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zur Kürzung der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, hat der Veranstalter die Pflicht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Unter Umständen wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Food Walk je nach Wetter oder Verkehrslage zu verändern jedoch nicht zum Nachteil des Kunden.

Vermittlung fremder Leistungen

Der Veranstalter haftet nur für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung und die sorgfältige Auswahl der kulinarischen Partner
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Restaurantbesuche, usw.). SofernTransfers und Stadtrundfahrten vom Veranstalter angeboten werden, wird die Beförderung nicht vom Veranstalter selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.

Haftung

Die Teilnahme an allen Touren erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden.

Der Kunde verpflichtet sich zu einem angemessenen Verhalten während des Food Walks. Der Veranstalter kann Kunden, die mit ihren Verhalten den Ablauf des Food Walks aufhalten oder stören nach einer Verwarnung von der Tour auszuschliessen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags. Die Kunden haften für jeden Schaden, der durch sie verursacht wird.

Wartezeiten bei Food Walks oder Privaten Touren

Der Veranstalter verpflichtet sich 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn des Food Walks auf verspätete Kunden zu warten. Nach Verstreichen dieser Wartezeit gilt die Tour für die nicht erschienenen Kunden als ausgefallen (no-show) und der bezahlte Betrag wird nicht rückerstattet. Die Anreise zum vereinbarten Treffpunkt und Termin obliegt allein der Verantwortung des Kunden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

In Österreich besteht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht.

Bei Beschwerden wenden sie sich bitte an:
Maria Oppitz
Kohlmarkt 9/6
1010 Wien
maria@foodwalkvienna.at